AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allen Angeboten, Aufträgen und Vereinbarungen liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung und/oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Anders lautende Bedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Bestellungen und mündliche Vereinbarungen erhalten erst Gültigkeit durch die schriftliche Auftragsbestätigung.

1. Angebote und Preise

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die darin genannten Preise verstehen sich netto in EURO (ohne Mehrwertsteuer). Falls zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung eine Änderung der Tagespreise eintritt, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise.

2. Lieferung und Verpackung

Bei einem Nettowarenwert ab EUR 450,- erfolgt die Lieferung frei Haus einschließlich Verpackung bzw. frei deutsche Grenze. Bei Post-Eil- und Expressgut-Versand gehen die Frachtkosten, die den Stückgutsatz übersteigen, zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem Nettowarenwert unter EUR 450,- erfolgt die Lieferung ab Werk Koblenz. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers.

3. Lieferzeit und Lieferverzug

Die angegebenen Lieferzeiten gelten stets annähernd, soweit Liefertermine vom Auftragnehmer bestätigt wurden, gelten sie ab Datum seiner Auftragsbestätigung. Im Falle eines Lieferverzugs hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist gemäß § 326, Abs. 1 BGB zu setzen.

4. Ausführung und Beanstandungen

Bei Verkauf nach Mustern gelten diese als unverbindlich. Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen handelsüblicher Qualität. Abweichungen hinsichtlich Farbe und Gewicht, Stoffzusammensetzung und Abmessungen bleiben entsprechend den Bedingungen der Papier- und Kunststoffindustrie vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der vereinbarten Menge vor. Mängelrügen können nur schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Eintreffen der Ware berücksichtigt werden. Anerkannte Mängelrügen berechtigen den Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Minderung, Ersatzlieferung nach angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Geschnittene, verarbeitete und bedruckte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeuge, Klischees, Lithos usw. bleiben, sofern sie nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Verzug, Gewährleistung, positive Vertragsverletzung, Verletzung der Pflichten bei Vertragsverhandlungen etc.) sind ausgeschlossen, soweit nicht der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruht.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Bei kundenspezifischen Angeboten können andere Zahlungsbedingungen gelten. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe der Bankkreditzinsen berechnet. Wechsel werden nur nach vorangegangener besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen, wobei Diskontspesen und Stempelgebühren zu Lasten des Käufers gehen. Bei Zahlungsverzug oder bei berechtigtem Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Lieferung entbunden und berechtigt, die sofortige Bezahlung seiner Gesamtforderung zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich für den jeweiligen Abschluss das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises bzw. der Einlösung von Schecks oder Wechseln sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen gehen, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, zur Sicherung der Ansprüche des Auftragnehmers auf diesen über. Der Käufer ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen die Drittschuldner bekanntzugeben, diesen die Abtretung anzuzeigen und den Zugriff Dritter auf die in seinem Eigentum stehende Ware unverzüglich mitzuteilen.

7. Datensicherung

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er Daten des Auftraggebers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes speichert.

8. Teilnichtigkeit

Falls Teile dieser Bedingungen unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen gleichwohl wirksam.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Koblenz.

10. Für die geschäftlichen und rechtlichen Beziehungen beider Teile gilt deutsches Recht.